Martin

    

Unternehmenspolitik

Unsere Politik

Verpflichtung des Unternehmens:

  • Ein integriertes Managementsystem auf der Grundlage des Prozessmanagements aufzubauen und dessen kontinuierliche Verbesserung zu gewährleisten.
  • Durch systematische Schulungen das Bewusstsein der Mitarbeiter zu schärfen und sie zu aktivem Handeln in den Bereichen Arbeitsqualität, Arbeitssicherheit und Umweltschutz zu ermutigen.
  • Innerhalb unserer zugewiesenen Verantwortungsbereiche übernehmen wir alle persönliche Verantwortung für Qualität, Arbeitssicherheit und Umweltschutz.
  • Die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit ist für uns selbstverständlich.
  • Wir pflegen eine offene Kommunikation mit den lokalen Gemeinschaften und den beteiligten Interessengruppen.

Im Bereich Qualität:

  • Im Verhältnis zu unseren Kunden streben wir nach hoher Arbeitsqualität und der Bereitschaft, die Anforderungen der Kunden in vollem Umfang zu erfüllen.
  • In der Kundenkommunikation legen wir Wert auf Höflichkeit, Seriosität und Korrektheit, zusammen mit hoher Fachkompetenz und Gründlichkeit, um die Zufriedenheit unserer Kunden als Grundlage unseres langfristigen Erfolgs zu gewährleisten.
  • Qualität, Preis und die Einhaltung vereinbarter Fristen sind unsere Kriterien, die unsere Kunden bewerten.
  • Wir bauen langfristige Beziehungen zu Lieferanten auf, die garantieren, dass die Anforderungen der Kunden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen erfüllt werden.

Im Bereich Umweltschutz:

  • Regelmäßige Überprüfung der rechtlichen Anforderungen im Bereich des Umweltschutzes und Sicherstellung der Einhaltung dieser Vorschriften.
  • Regelmäßige Überprüfung und Kontrolle der Umweltauswirkungen unserer Aktivitäten und deren Umweltaspekte.
  • Zusammenarbeit mit Lieferanten und Vertragspartnern, die umweltfreundliche Praktiken nachweisen.
  • Unsere Präventionsmaßnahmen gegen Umweltverschmutzung beinhalten die Nutzung nachhaltiger Technologien, Produkte und Dienstleistungen aus umweltschutztechnischer Sicht.

Im Bereich Arbeitssicherheit:

  • Die Einhaltung der Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist für uns grundlegend, um Arbeitsaufgaben zu erfüllen und die qualitative Entwicklung des Unternehmens zu fördern.
  • Unser ständiges Ziel ist es, keine Zwischenfälle und eine Null-Unfall-Rate zu erreichen.
  • Berücksichtigung von Sicherheitsrisiken und der Auswirkungen von Aktivitäten auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.
  • Unsere Prävention zur Vermeidung von Unfällen und Zwischenfällen besteht in der Nutzung von Maschinen, die den Anforderungen an die Arbeitssicherheit entsprechen.

Im Bereich Informationssicherheit:

  • Sicherstellung und Schutz der Verfügbarkeit von Prozessen, Vertraulichkeit und Integrität von Unternehmensinformationen und Informationen Dritter.
  • Einhaltung aller gesetzlichen, regulatorischen und vertraglichen Sicherheitsverpflichtungen.
  • Verbesserung des Informationssicherheitsniveaus durch Überwachung, interne Audits, Schulungen und die Implementierung von Maßnahmen zur Verhinderung möglicher Zwischenfälle.

Verhaltenskodex

1. Zweck

Das Ziel von dem Verhaltenskodex ist es, die grundlegenden Verhaltensregeln für Mitarbeiter von der Gesellschaft Famis Pro s.r.o. festzulegen.

2. Verantwortung

Sämtliche Mitarbeiter tragen Verantwortung dafür, diesen Kodex sowie die Gesellschaftsrichtlinien und andere interne Gesellschaftsvorschriften, im Bezug auf deren Aufgaben und Tätigkeiten, zu kennen und einzuhalten.

3. Bedenken und Fehlverhalten melden

Die Anzeige kann von Mitarbeitern persönlich oder anonym, schriftlich oder mündlich erfolgen und gilt als streng vertraulich im Sinne des Gesetzes und der Bestimmungen der jeweiligen Richtlinie.

4. Ehrliche Leistungserbringung

Die Mitarbeiter müssen sich ehrlich und fair verhalten, geltendes Recht, interne Vorschriften, Bestimmungen dieses Kodexes und der Gesellschaftsrichtlinien sowie die Verpflichtungen der Gesellschaft im Bereich Nachhaltigkeit einhalten.

5. Soziale Verantwortung der Gesellschaft

Die Gesellschaft möchte auf Grundlage der Beachtung von grundlegenden Menschen- und Arbeitsrechten sowie des Umweltschutzes zu einer qualitativ hochwertigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beitragen. Die Mitarbeiter bemühen sich daher:

ihr Wissen und das Wissen ihrer Kollegen weitestgehend zu nutzen, die Entwicklung zu unterstützen und den individuellen Beitrag zum Erfolg der Gesellschaft zu werten;
Umwelt- und Sozialverhalten zu berücksichtigen;
zum Umweltschutz beizutragen und die Verringerung der direkten und indirekten Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Umwelt zu unterstützen.

6. Arbeitsumgebung, Vielfalt und Inklusion

Die Mitarbeiter gehen miteinander respektvoll um und vermeiden Verhaltensweisen, die die Würde eines anderen Menschen verletzen könnten. Entscheidungen bezüglich der Mitarbeiter, einschließlich ihrer Anwerbung, Einstellung, Schulung, Bewertung und Beförderung, basieren ausschließlich auf den Verdiensten und Leistungen der Einzelperson und können beispielsweise nicht durch Rasse, ethnische Herkunft, Religion / Weltanschauung, sexuelle Orientierung, Familienstand oder politische Meinung beeinflusst werden.

Die Gesellschaft unterstützt die Entwicklung individueller Fähigkeiten und Geschicklichkeiten durch eine angemessene Fachausbildung als Bestandteil eines weiteren Rahmens der Mitarbeiterförderung. Die Gesellschaft erkennt die Vereinsfreiheit und Tarifverhandlung für seine Mitarbeiter an. Sie lehnt strikt jede Form von illegaler Arbeit oder Missbrauch ab, als auch jede Art von Zwangs-, Pflicht- und Kinderarbeit. Die Gesellschaft ist gegen jede Art von Belästigung, Schikane und Mobbing.

7. Arbeitsplatz

Die Gesellschaft garantiert ihren Mitarbeitern faire Arbeitsbedingungen und sorgt für eine sichere und gesunde Umwelt. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, solche Handlungen, die ihre eigene oder die Gesundheit oder Sicherheit von anderen Personen gefährden könnten, zu vermeiden. Die Mitarbeiter unterstützen die Bemühungen der Gesellschaft, die Umwelt zu schützen und die Auswirkungen ihrer Arbeitstätigkeit auf die Umwelt zu minimieren.

8. Schutz von Vermögenswerten und kommerziellen Daten

Materielles Vermögen der Gesellschaft, einschließlich Immobilien, Ausrichtung und Vorräte, muss vor Beschädigung und Missbrauch geschützt werden. Geschäftsinformationen, einschließlich Informationen, die bei der Erfüllung von Mandaten im Namen der Gesellschaft erhalten wurden, werden vertraulich behandelt. Die Mitarbeiter müssen sie streng vertraulich behandeln und diese nur denjenigen Personen zur Verfügung stellen, die sie kennen müssen oder über eine besondere Befugnis verfügen. Die gleichen Regeln gelten für sämtliche Dokumente, die diese vertraulichen Informationen beinhalten. Die Verpflichtung zum Schutz des geistigen Eigentums der Gruppe dauert auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Gesellschaft an.

Sämtliche Geschäftsdaten müssen genau und vollständig erfasst werden. Die Evidenz und Dokumente müssen auf Anfrage von offiziellen Stellen oder berechtigten Mitarbeitern verfügbar und zugänglich sein. Die Evidenz und Daten, einschließlich elektronischer Dateien und E-Mails, müssen für den gemäß den geltenden Rechtvorschriften und den Registrierungsregeln der Gesellschaft erforderlichen Zeitraum aufbewahrt werden.

9. Personenbezogene Daten und Schutz der Privatsphäre

Die personenbezogene Daten von Dritten – ob von Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten oder Anderen – dürfen nur denjenigen Personen zugänglich sein, die diese unbedingt kennen müssen, und sie müssen mit diesen Daten gesetzmäßig umgehen. Es sind die Möglichkeiten und Präferenzen des Schutzes der Privatsphäre, die der Eigentümer von jeglichen personenbezogenen Daten anführt, zu beachten.

10. Interessenkonflikte

Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn ein Mitarbeiter seine persönlichen Aktivitäten oder Beziehungen ausübt, die seine Fähigkeit, im besten Interesse der Gesellschaft zu handeln, beeinträchtigen könnten. Die Mitarbeiter müssen sich der potenziellen Konflikte, die in ihrer alltäglichen Geschäftstätigkeit entstehen könnten, bewusstwerden und müssen diese Konflikte ihrem Vorgesetzten melden.

11. Bestechungs- und Korruptionsverbot

Die Mitarbeiter müssen ihre Aktivitäten auf eine ehrliche und ethische Weise durchführen. Jegliche Form von Korruption, einschließlich der Bestechung und Erpressung, wird nicht toleriert. In diesem Zusammenhang dürfen die Mitarbeiter keine unverhältnismäßigen Zahlungen, Geschenke, Repräsentations- oder andere Vorteile anbieten oder annehmen.

12. Kundenzufriedenheit

Die Kundenzufriedenheit ist ein Schlüsselfaktor für die Gesellschaftsentwicklung, die es ihr ermöglicht, deren führende Position zu stärken und zu verbessern. Im Umgang mit Kunden müssen sich die Mitarbeiter korrekt, ehrlich, offen und professionell verhalten. Die Mitarbeiter müssen stets das Wohl des Kunden im Blick behalten und diesem die dessen Bedürfnissen entsprechenden Lösungen anbieten.

13. Fairer Wettbewerb

Der Wettbewerb muss sich auf qualitativ besseren Produkten und Dienstleistungen und auf ehrlichen Geschäftspraktiken stützen. Den Mitarbeitern ist es untersagt, die Konkurrenz oder deren Produkte oder Dienstleistungen zu diskreditieren.

14. Auswahl der Lieferanten

In ihren Beziehungen zu Lieferanten müssen sich die Mitarbeiter ehrlich, transparent und unkompliziert verhalten und Interessenkonflikte vermeiden. Die Auswahl der Lieferanten muss ausschließlich auf Grundsätzen des fairen Wettbewerbs und der Qualität der angebotenen Produkte und Dienstleistungen auf Basis der einschlägigen internen Vorschriften beruhen.

Allgemeine Einkaufsbedingungen der FAMIS PRO s.r.o.

1. Gültigkeit

Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend nur „Allgemeine Bedingungen“) gelten für alle Einkäufe von Produkten und Dienstleistungen durch die Gesellschaft FAMIS PRO s.r.o., sofern schriftlich nicht etwas anderes festgelegt wird. Sämtliche Angebote, Annahmen, Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Lieferanten werden durch diese Allgemeinen Bedingungen ausnahmslos aufgehoben und ersetzt, auch wenn in diesen Unterlagen das Gegenteil behauptet wird. Die Annahme der Bestellung durch den Lieferanten bedeutet automatisch die Annahme der Allgemeinen Bedingungen sowie einen Verzicht auf die eigenen Bedingungen des Lieferanten.

2. Bestellung

Nur schriftliche oder elektronisch übermittelte Bestellungen des Käufers sind rechtsverbindlich. Mündliche oder telefonische Bestellungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Käufers. Der Lieferant muss die Bestellungen des Käufers innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer berechtigt, von seiner Bestellung zurückzutreten, ohne dass dem Lieferanten hieraus Ansprüche entstehen. Weicht die Auftragsbestätigung des Lieferanten – auch nur in geringem Umfang – von der Bestellung des Käufers ab, muss der Lieferant deutlich auf diesen Umstand hinweisen und die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Käufers zu der Abweichung einholen.

3. Preise

Die in der Bestellung genannten Preise sind Festpreise. Wenn in der Bestellung keine Preise angegeben wurden, müssen diese in der entsprechenden Auftragsbestätigung angegeben werden, wobei sich der Käufer das Recht vorbehält, den vom Lieferanten angegebenen Preis nicht anzunehmen und kein Vertragsverhältnis im Rahmen der gegebenen Bestellung einzugehen, bzw. vom Vertrag zurücktreten.

4. Zeichnungen, Modelle und Vertraulichkeit

Sämtliche Daten, Zeichnungen und sonstige technische Unterlagen, die der Käufer dem Lieferanten im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung überlässt, dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie dem Käufer unverzüglich mit allen Bestandteilen und Kopien auszuhändigen. Wird die Lieferung/Leistung aus irgendeinem Grund nicht erbracht, ist der Lieferant verpflichtet, diese ohne Aufforderung unverzüglich an den Käufer zurückzugeben, etwaige Kopien sowie etwaige Sicherungsdateien zu vernichten und Aufzeichnungen auf elektronischen Datenträgern zu löschen. Bestellungen sowie damit verbundene Arbeiten sind Betriebsgeheimnisse und bedürfen daher der vertraulichen Behandlung. Der Lieferant haftet für sämtliche Schäden, die dem Käufer aus der Verletzung dieser Pflichten entstehen. Der Lieferant ist verpflichtet, alle technischen und geschäftlichen Informationen, die er im Rahmen der Vertragsbeziehung erhält, vertraulich zu behandeln. Der Lieferant verpflichtet sich, alle Unterlagen und Materialien, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Käufers enthalten können, zu sichern und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Dem Lieferanten ist es untersagt, vertrauliche technische und geschäftliche Informationen, die der Käufer dem Lieferanten im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt hat, für eigene Zwecke zu nutzen. Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung ist es dem Lieferanten gestattet, in Werbematerialien und Publikationen aller Art auf die mit dem Käufer bestehenden Geschäftsbeziehungen hinzuweisen. Dieser Punkt gilt uneingeschränkt auch nach Beendigung oder Erlöschen des Vertragsverhältnisses.

5. Materialbereitstellung

Die von uns zur Verfügung gestellte Materialien, d.h. Halbzeuge, Teile, Kisten, Spezialverpackungen, Werkzeuge, Messgeräte u. ä. bleiben unser Eigentum. Die bereitgestellten Materialien dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung den Dritten (oder anderen Anbietern) nicht zugänglich gemacht und nicht für andere als die vorgesehenen Zwecke verwendet werden.

6. In Räumen des Käufers realisierten Arbeiten

Bei Arbeiten in Räumen des Käufers ist der Lieferant verpflichtet, die allgemeingültigen gesetzlichen Vorschriften sowie die betrieblichen Sicherheits- und sonstigen Vorschriften einzuhalten, die in der Organisation des Käufers gelten. Bei der Durchführung vertraglicher Leistungen ist der Lieferant außerdem verpflichtet, die Bedingungen für die vertraglichen Leistungen sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, Hinweise und Regelwerke einzuhalten, die der Käufer mit angemessenem Vorlauf bekannt gibt insbesondere im Zusammenhang mit der Lieferung und Lagerung von Materialien und Werkzeugen sowie mit Zugang zu Grundstücken und Gebäuden. Der Lieferant stellt sicher, dass seine Unterlieferanten (im Umfang zu welchen die Arbeitsvergabe an die Unterlieferanten zugelassen wird) die Bestimmungen dieses Artikels einhalten. Die Arbeiten werden während der Arbeitsstunden realisiert, sofern der Käufer keine andere Vorgehensweise beantragt. Die Reise- und Wartezeiten werden nicht in Rechnung gestellt werden können, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes genehmigt wird.

7. Qualität

Als vereinbarte Qualität gelten die in der Fertigungsdokumentation sowie in den einschlägigen Normen und technischen Vorschriften vorgeschriebenen Eigenschaften der Produkte. Jegliche Abweichungen von der Fertigungsdokumentation und den Technischen Einkaufsbedingungen sowie etwaige Fehlerkorrekturen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Käufers und eine Kopie der genehmigten Abweichung ist der Lieferung beizufügen.

8. Kontrolle

Der Käufer darf die Durchführung jeder beliebigen Kontrollen der zu liefernden Produkte oder Dienstleistungen veranlassen und zu diesem Zweck darf er die Räumlichkeiten betreten, in denen die Produkte hergestellt oder die Dienstleistungen erbracht werden.

9. Weiterleitung an einen Unterlieferanten

Der Lieferant ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Käufers berechtigt, einen Unterlieferanten mit der Ausführung der Lieferung/Leistung oder eines Teils davon zu beauftragen, wobei der Käufer seine etwaige Ablehnung nicht begründen muss. Der Lieferant verpflichtet sich ausdrücklich, nur solche Unterlieferanten einzusetzen, die hinreichende Gewähr für eine technisch fehlerfreie und rechtzeitige Vertragserfüllung leisten.

10. Transport

Die Lieferungen/Leistungen müssen ordnungsgemäß und dem Transportmittel entsprechend verpackt sein. In Briefen, Lieferscheinen, Versandanzeigen u. ä. wird die Bestellnummer immer angegeben. Im allgemeinen Schriftverkehr wird jede Bestellung gesondert behandelt. Die Lieferscheine des Lieferanten müssen insbesondere folgende Angaben enthalten: – Bestellnummer – Herstellerkennung – Name und Menge der gelieferten Waren/Leistungen – zur Lieferung gehörende Qualitätsdokumente (Zertifikat, bestätigtes Protokoll der Ausgangskontrolle, bestätigtes Protokoll der Härteprüfung, u. ä.).

11. Gewährleistung und Mängelbeseitigung

Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, 24 Monate und beginnt mit der ordnungsgemäßen und vollständigen Abnahme der Ware ohne Mängel zu laufen. Sollte sich (z. B. bei einer Stichprobe des Käufers) herausstellen, dass die Einzelteile der Lieferung/Leistung mangelhaft sind, ist der Käufer berechtigt, diese Teile der Lieferung/Leistung abzulehnen und an den Lieferanten auf seine Kosten zurückzusenden. Das Aussortieren der mangelhaften und mangelfreien Teile der Lieferung/Leistung obliegt in jedem Fall dem Lieferanten. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag wird die bereits gelieferte Ware dem Lieferanten auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt. In dringenden Fällen ist der Käufer berechtigt, die erforderlichen Reparaturen auf Kosten und Gefahr des Lieferanten selbst oder durch einen von ihm bestimmten Dritten vorzunehmen. Die Gewährleistungspflicht umfasst auch die Kosten der Mängelbeseitigung vor Ort.

12. Rechnung, Zahlung, Aufrechnungs- und Rücktrittsverbot

Nach Übergabe der Lieferung/Leistung sind die Rechnungen per Post oder E-Mail an den Käufer zu senden, sofern es zwischen dem Käufer und dem Verkäufer eine Vereinbarung über den Rechnungsversand per E-Mail besteht. Die Rechnungen müssen eine vollständige Bestellnummer und Bestelldatum enthalten. Die Rechnung muss den Anforderungen einer allgemein verbindlichen Rechtsvorschrift entsprechen. Die Rechnungen mit wesentlichen oder buchhalterischen Mängeln oder Fehlern begründen keine Fälligkeit und können vom Käufer während der Fälligkeitsfrist reklamiert werden. In diesem Fall beginnt die Fälligkeit erst mit der Zustellung der ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung zu laufen. Der Zahlungszeitpunkt hat keinen Einfluss auf die Gewährleistung des Lieferanten. Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung der Mangelfreiheit der Lieferung/Leistung und kein Verzicht auf Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche. Der Käufer ist berechtigt, die Zahlungen wegen etwaiger Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Ansprüche gegen den Lieferanten zurückzuhalten oder die Forderungen des Lieferanten mit solchen Ansprüchen aufzurechnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegenüber dem Käufer ohne schriftliche Zustimmung des Käufers an Dritte abzutreten.

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